Akutsprechstunde psychologe

Informieren Sie sich über die einzelnen Schritte von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung der Psychotherapie. Vor einer weitergehenden psychotherapeutischen Behandlung müssen Sie eine psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen.

Erster Schritt zur Therapie: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Sie wird von zugelassenen Psychotherapeut:innen angeboten. In der Sprechstunde kann die Therapeutin oder der Therapeut abklären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und gegebenenfalls eine erste Diagnose stellen. Die TK bezahlt die Kosten für bis zu drei Sprechstunden bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf Sprechstunden und bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung.

Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung und keine Genehmigung durch uns und legen einfach Ihre TK-Gesundheitskarte vor. Die Akutbehandlung soll akute psychische Krisen- und Ausnahmezustände durch geeignete psychotherapeutische Interventionen bessern. Deshalb soll die Akutbehandlung zeitnah im Anschluss an die Sprechstunde starten. Die Akutbehandlung ist nur auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet.

Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Therapeutin oder keinen Therapeuten finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Die Terminservicestelle vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen in Ihrer Umgebung. Auch für eine Akutbehandlung können Sie sich von der Terminservicestelle einen Termin vermitteln lassen - allerdings nur, wenn Ihnen im Rahmen der Sprechstunde eine Akutbehandlung vom Therapeuten oder von der Therapeutin empfohlen wird.

Die Terminservicestellen erreichen Sie rund um die Uhr bundesweit unter der Telefonnummer oder online auf der Seite. Die eigentliche Psychotherapie kann erst beginnen, nachdem Sie einige vorbereitende Sitzungen durchlaufen haben, die sogenannten probatorischen Sitzungen.

Erster Schritt zur Therapie: Die psychotherapeutische Sprechstunde

In diesen können Sie und die Therapeutin oder der Therapeut prüfen, ob Sie miteinander zurechtkommen und ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von der TK bezahlt. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung. Möchten Sie noch einmal wechseln, machen Sie bei diesem Therapeuten oder dieser Therapeutin erneut mindestens zwei probatorische Sitzungen.

Wenn Sie eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeut:innen machen, ist nach den probatorischen Sitzungen eine körperliche ärztliche Untersuchung notwendig. Sie soll sicherstellen, dass keine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist. Am Ende der Untersuchung wird der sogenannte Konsiliarbericht erstellt.

Dieser wird zusammen mit den Antragsunterlagen bei der TK eingereicht. Den Therapieantrag stellen Sie zusammen mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Die erforderlichen Unterlagen hat die Praxis vor Ort. Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren können Sie sich auch telefonisch an unser TK-ServiceTeam unter - 85 85 wenden. In bestimmten Fällen befragen wir zunächst noch einen qualifizierten Gutachter.

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