Akutsprechstunde psychologie

Bei seelischen Problemen oder Erkrankungen wissen viele Menschen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Unsere Information soll helfen, sich im Begriffsdschungel des Gesundheitssystems zurechtzufinden. Sie zeigt unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten, erklärt, wer wann der richtige Ansprechpartner ist, und beantwortet praktische Fragen, die sich vielleicht stellen, wenn eine Psychotherapie sinnvoll erscheint.

Für viele Menschen sind Freunde und Angehörige erste Ansprechpartner, wenn es ihnen seelisch nicht gut geht. Wenn ein solcher Austausch nicht ausreicht und man sich zum Beispiel länger sehr ängstlich oder niedergeschlagen fühlt, kann man sich zunächst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, an eine psychosoziale Beratungsstelle oder direkt an eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis.

Auch wer nicht sicher ist, ob die eigenen Probleme behandlungsbedürftig sein könnten, kann hier eine erste Beratung erhalten. Psychotherapeutische Sprechstunde: Psychotherapeutische Praxen bieten diese Möglichkeit zu einem ersten Beratungsgespräch an. Es dauert meist 50 Minuten und dient auch dazu, einzuschätzen, ob eine Psychotherapie hilfreich oder sogar akut notwendig wäre.

Psychotherapeutische Praxen müssen für die Sprechstunden ein gewisses Zeitkontingent einplanen. Man kann sich für einen Termin direkt an eine Praxis oder an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Eine ärztliche Überweisung oder ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Anmeldung: Kontakt: Sprechzeiten | MVZ

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung soll in der Regel eine solche Sprechstunde stattfinden. Die Sprechstunde kann auch selbst eine Einzelbehandlung darstellen. Dann kann sie bei Erwachsenen bis zu sechs, bei Kindern und Jugendlichen bis zu zehn Termine von jeweils 25 Minuten umfassen. Akutbehandlung: In Notfällen stehen psychiatrische Praxen mit Notfalldienst, psychotherapeutische Ambulanzen, psychiatrische oder psychosomatische Kliniken zur Verfügung.

Auch psychotherapeutische Praxen können eine Akutbehandlung anbieten, ohne dass diese bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Ein Anspruch auf Akutbehandlung besteht, wenn die psychischen Beschwerden ohne diese Behandlung stärker oder chronisch werden könnten oder eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt wahrscheinlich wäre. Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine von jeweils mindestens 25 Minuten umfassen Gesamtdauer Minuten.

Psychosoziale Beratungsstellen: zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Dort arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsfeldern wie Medizin, Sozial- Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie, Sozialarbeit sowie speziell geschulte Pflegekräfte zusammen, um Ratsuchenden bei ihren Problemen zu helfen.

Die Beratungsstellen werden in der Regel durch ihren Träger, durch Fördermittel und über Spenden finanziert. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln. Sozialpsychiatrische Dienste: Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialpsychiatrischen Dienste.

Psychotherapie

Sie sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt und können kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie betreuen und begleiten Menschen mit akut behandlungsbedürftigen sowie mit chronischen psychischen Erkrankungen. Auch in den Sozialpsychiatrischen Diensten beraten und unterstützen Fachkräfte aus der Medizin, Pflege, Psychotherapie und Sozialpädagogik.

Sie bieten in der Regel selbst keine Therapien an, können jedoch feststellen, ob jemand eine behandlungsbedürftige Erkrankung hat. Angehörige, Freunde und Kollegen können sich ebenfalls an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn sie zum Beispiel das Gefühl haben, dass jemand in ihrer Umgebung Hilfe benötigt, oder wenn sie selbst mit der psychischen Erkrankung eines Angehörigen überfordert sind.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialpsychiatrischen Diensten und psychosozialen Beratungsstellen unterliegen wie Therapeutinnen und Therapeuten der Schweigepflicht. Dieses Bild wird häufig in Filmen oder anderen Medien vermittelt, wenn es um Psychotherapie geht.

Doch es gibt viele Arten von Psychotherapien, die mit ganz unterschiedlichen Ansätzen arbeiten. Die am häufigsten eingesetzten Verfahren sind die Verhaltenstherapie VT , die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die systemische Therapie auch systemische Familientherapie genannt. Sie werden auch von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Alle Psychotherapien haben das Ziel, die mit der psychischen Erkrankung verbundenen Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Welches der verschiedenen Verfahren infrage kommt, hängt unter anderem von der Störung oder Erkrankung, aber auch von den Vorlieben und persönlichen Zielen des Menschen ab, der eine Therapie benötigt.

Zu den psychischen Störungen und Erkrankungen, die häufig mit einer Psychotherapie behandelt werden, gehören zum Beispiel Angststörungen , Depressionen und Suchterkrankungen. Psychotherapien kommen übrigens nicht nur bei seelischen Erkrankungen infrage: Sie werden auch eingesetzt, um bei der Bewältigung von schweren oder chronischen körperlichen Erkrankungen zu helfen.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können eine Behandlung auch ablehnen, wenn aus ihrer Sicht keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt oder eine Psychotherapie nicht geeignet erscheint. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung gibt es in Deutschland verschiedene, zum Teil verwirrende Berufsbezeichnungen — sich hier zurechtzufinden, ist nicht ganz einfach. Viele Menschen setzen zum Beispiel Psychotherapeuten mit Psychologen gleich.

Wer ein Psychologiestudium abgeschlossen hat, darf aber nicht automatisch therapeutisch tätig werden. Dazu mussten fertig ausgebildete Psychologinnen und Psychologen bislang noch eine mehrjährige, praktisch orientierte Psychotherapie-Ausbildung machen. Seit gibt es ein eigenes Psychotherapie-Studium, das zukünftig die Voraussetzung für psychotherapeutisches Arbeiten ist.

Da diese Regelung neu ist, haben die jetzt aktiven Therapeutinnen und Therapeuten ihre Ausbildung noch nach altem Muster absolviert. Hier deshalb ein Überblick über die verschiedenen Berufsgruppen und -bezeichnungen:. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Berufen besteht darin, dass ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch Medikamente zur Behandlung von psychischen Erkrankungen Psychopharmaka verschreiben können.

Wer eine Therapie bei einer Psychologin oder einem Psychologen macht und ergänzend Medikamente benötigt, kann sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt verschreiben lassen.

Kontakt und Sprechzeiten : Institut für Psychologie : Universität Hamburg

Im Idealfall arbeiten ärztliche und psychologische Psychotherapeuten eng zusammen. In beiden Berufsgruppen gibt es Therapeutinnen und Therapeuten, die mit tiefenpsychologischen oder analytischen Behandlungsverfahren arbeiten, und solche, die in Verhaltenstherapie oder systemischer Therapie ausgebildet sind. Psychische Erkrankungen, die im Kindes- und Jugendalter auftreten, unterscheiden sich teilweise von denen Erwachsener.

Auch ihre Behandlung verläuft manchmal anders. Daher gibt es Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die sich auf die Probleme von Heranwachsenden spezialisiert haben. Fachkräfte aus der Psychologie, aber auch aus Sozial- Pädagogik und Erziehungswissenschaften konnten sich bisher zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche weiterbilden.

Zukünftig gibt es nach dem Psychotherapiestudium eine Weiterbildung zur Fachtherapeutin oder zum Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche. Ärztinnen und Ärzte können sich auf Psychotherapie oder Psychiatrie für Heranwachsende spezialisieren, indem sie eine Facharztausbildung für Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie und -Psychotherapie absolvieren.

Auch ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendärzte können eine Zusatzqualifikation für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen erwerben. Unterschiedliche Einrichtungen helfen bei der Suche nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychiater, zum Beispiel:. Die Terminservicestellen der KVen sind verpflichtet, binnen vier Wochen nach Anfrage einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.

Ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung erforderlich, darf die Wartezeit auf einen Behandlungstermin nicht länger als zwei Wochen sein. Möglichkeiten zur eigenen Suche bietet neben dem Telefonbuch natürlich das Internet: Eine Ärzte- und Psychotherapeutensuche nach Postleitzahl gibt es zum Beispiel bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Psychotherapeuten- und Ärztekammern.

Wer sich für ein bestimmtes Verfahren interessiert oder mehr über die Therapeutin oder den Therapeuten selbst wissen möchte, braucht sich nicht zu scheuen, in der Praxis nachzufragen: zum Beispiel, wie lange sie oder er schon im Beruf arbeitet und mit welchen Schwerpunkten. Viele Praxen informieren darüber auch auf ihrer eigenen Website.

Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)

Ein vertrauensvolles Verhältnis zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ist eine notwendige Voraussetzung für eine Psychotherapie. Es ist wichtig und muss möglich sein, völlig offen über Probleme und Schwierigkeiten reden zu können. Nicht alle Menschen finden auf Anhieb jemanden, bei dem sie sich gut aufgehoben fühlen. Eine Einzelsitzung dauert dabei in der Regel 50 Minuten.

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln auch Termine für solche Probesitzungen. Während der probatorischen Sitzungen zeigt sich in der Regel schon, ob man mit der Therapeutin oder dem Therapeuten zusammenarbeiten möchte. Andernfalls ist es möglich, in einer anderen Praxis weitere Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Erst wenn die Entscheidung gefallen ist, muss die Therapeutin oder der Therapeut bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine Therapie stellen.

Auch wenn sich im Laufe der Therapie herausstellt, dass es mit dem ausgewählten Therapeuten doch nicht so gut klappt, besteht die Möglichkeit, die Therapie in einer anderen Praxis fortzusetzen. Ob dann ein neuer Therapieantrag gestellt werden muss, ist mit der Krankenkasse zu klären. Nach den probatorischen Sitzungen muss der Therapie-Antrag gemeinsam vorbereitet werden.

Die Therapeutin oder der Therapeut muss darin begründen, warum eine Therapie erforderlich ist. Neben dem Therapieantrag verlangt die gesetzliche Krankenkasse einen ärztlichen Bericht. Dieser kann von einer praktischen Ärztin oder einem praktischen Arzt nach einer allgemeinen Untersuchung erstellt werden. Der Bericht soll sicherstellen, dass körperliche Ursachen der Beschwerden ausgeschlossen werden und keine Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.

Der Therapieantrag muss zusammen mit dem ärztlichen Bericht vor Beginn der eigentlichen Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage eines Gutachtens, ob eine Therapie bewilligt wird. Eine Gutachterin oder ein Gutachter mit spezieller Ausbildung prüft auf Grundlage des Antrags und des ärztlichen Berichts, die ihm anonymisiert vorgelegt werden, ob eine Psychotherapie sinnvoll erscheint.

Ist dies der Fall, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Eine Ausnahme ist die Kurzzeittherapie: Zur Bewilligung dieser Therapieform, die weniger Sitzungen umfasst, ist kein Gutachten nötig. Die Krankenkasse erhält vom Gutachter nur Informationen, die für die Abrechnung der Therapie relevant sind. Unter welchen Voraussetzungen private Kassen eine Psychotherapie übernehmen, ist unterschiedlich.

Privat Versicherte fragen am besten direkt bei ihrer Versicherung nach dem dort üblichen Verfahren. Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen und Störungen, die als behandlungsbedürftig gelten. Auch wenn eine körperliche Erkrankung zu einem erheblichen Leidensdruck führt, zum Beispiel ein Tinnitus oder eine Krebserkrankung, können die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen jedoch nicht jede Form der Psychotherapie. Niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten können nur bestimmte Verfahren mit den Krankenkassen abrechnen. Von den Kassen anerkannt sind derzeit vier Verfahren:. Möglich sind eine Einzel- oder Gruppentherapie oder einer Kombination aus beidem. An einer Gruppentherapie nehmen 3 bis maximal 9 Personen teil.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Sie wird angewendet, wenn es zu organischen Schäden am Nervensystem und dadurch zu psychischen Problemen gekommen ist. Das kann bei einer neurologischen Erkrankung wie einem Schlaganfall oder nach Unfällen passieren.

In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und auf einen begründeten Antrag hin können noch weitere Psychotherapie-Formen angeboten und abgerechnet werden. Es kann einige Wochen bis Monate dauern, bis man einen Therapieplatz in einer psychotherapeutischen Praxis bekommt. Kurzfristiger möglich sind Termine für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und für eine Akutbehandlung.